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KLASSIFIZIERUNG DER LASER:

Gemäß der Norm 60825-1 (NF, EU und IEC) werden Lasergeräte in die folgenden Kategorien eingeteilt: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B, 4

GUT ZU WISSEN:
 

Die Klasse eines Lasers ist die erste Information über die Gefährlichkeit eines Lasers. Diese Informationen sind leicht zugänglich, da sie sowohl direkt auf dem Lasergerät als auch in der Gebrauchsanweisung angegeben sind. Dies ist eine regulatorische und normative Verpflichtung des Herstellers.
 

Der Begriff der Klasse kann sowohl für ein Lasergerät als auch für die emittierte Strahlung gelten.

Diese Klassen stammen aus der Norm NF EN 60825-1 und werden anhand der maximalen Beleuchtungsstärke der Laserquelle definiert, die auch als zugängliche Emissionsgrenze (LEA) bezeichnet wird. Die Norm verfügt über einen Anhang: Anhang C, der die mit den Klassen verbundenen potenziellen Gefahren darstellt.

 
Der Begriff „sicher“ ist mit der Abwesenheit von Verletzungen verbunden. Diese Strahlen können jedoch zu starker Blendung führen.
Generell gilt folgender Vorsichtsgrundsatz: Schauen Sie nicht direkt und mit Nachdruck in irgendeiner Lichtquelle.

LASERKLASSE 1
 

Der Laser ist unter allen normalen Einsatzbedingungen sicher.

Sicherheitsmaßnahme:
Es sind keine Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Sicher
im Gebrauch, auch bei direkter Sicht über einen längeren Zeitraum, auch bei Verwendung eines optischen Beobachtungsinstruments.

Laserklasse 1 sicherheits Sticker

LASERKLASSE 2
 

Diese Laser gelten nicht als gefährlich, wenn die direkte Einwirkung nicht länger als 0,25 s dauert. Schauen Sie nicht absichtlich über einen längeren Zeitraum in den Strahl. Diese Klasse ist nur im sichtbaren Bereich definiert: von 400 bis 700 nm Wellenlänge mit einer maximalen Leistung von 1 mW (1 Milliwatt).
 

Sicherheitsmaßnahme:
Lasergeräte der Klasse 2 stellen keine Gefahr für die Augen dar, sofern sie nur für eine begrenzte Zeit versehentlich der Laserstrahlung ausgesetzt werden, z.B. max. 0,25 s mittlere Lidreflexzeit. Lasergeräte der Klasse 2 können daher ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen verwendet werden, sofern der Benutzer nicht absichtlich in den Strahl blickt (bei einer Nutzungsdauer von mehr als 0,25 s) oder den Strahl oder die reflektierte Laserstrahlung wiederholt in ihrer Gesamtheit beobachtet.

Laserklasse 2 sicherheits Sticker

LASERKLASSE 2M
 

Der Strahl wird verbreitert. Im sichtbaren Bereich 400-700nm mit einer maximalen Ausgangsleistung von 5mW (5 MilliWatt) ist die Gefährdungsstufe identisch mit der der Klasse 2. Schauen Sie nicht in den Strahl. Benutzen Sie keine optischen Hilfsmittel: Sie können den Strahl bündeln und die Augen gefährden. Es gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für Laser der Klasse 2, jedoch muss der Anwender zusätzlich darauf achten, dass zur Beobachtung des Laserstrahls keine optischen Instrumente verwendet werden, die den Strahldurchmesser verringern würden.

Sicherheitsmaßnahme:

Für kurze Zeit sicher, mögliche Augenschäden bei Betrachtung mit einem optischen Instrument: Die Betrachtung des Strahls durch ein optisches Instrument kann gefährlich sein.
Der Buchstabe
„M“ stammt aus dem Englischen von „Magnifying optimal view devices “.
bedeutet „vergrößernde optische Beobachtungsinstrumente“.

Laserklasse 2M sicherheits Sticker

LASERKLASSE 3R
 

Lasergeräte der Klasse 3R sind wie auch Lasergeräte der Klasse 3B potenziell gefährlich für die Augen. Das Risiko einer Augenschädigung kann verringert werden, indem der zugängliche Emissionsgrenzwert (AEL) bei sichtbaren Wellenlängen auf das Fünffache des AEL für Klasse 2 oder 5 mW begrenzt wird (und indem der AEL bei allen anderen Wellenlängen auf das Fünffache des LEA begrenzt wird). Klasse 1.).
 

Sicherheitsmaßnahme:
Während des Gebrauchs muss der Strahl am Ende eines geeigneten Weges enden. Vermeiden Sie jegliches unfreiwillige Denken. Lasergeräte der Klasse 3R sind wie auch Lasergeräte der Klasse 3B potenziell gefährlich für die Augen. Es bestehen jedoch keine besonderen Anforderungen an Augenschutz (z. B. Laserbrille) oder Schutzkleidung, da die Ausgangsleistung auf das Fünffache des erreichbaren Emissionsgrenzwerts für Klasse 2 (d. h. 5 mW) begrenzt ist. Bediener und Wartungspersonal müssen für die Arbeit mit Lasergeräten geschult werden.
Der Buchstabe „R“ leitet sich vom Ausdruck „reduzierte Anforderungen“ ab.

Laserklasse 3R sicherheits Sticker

LASERKLASSE 3 B

Lasersysteme mittlerer Leistung. Gefahr für die Augen und möglicherweise für die Haut. Vermeiden Sie es, sich dem Strahl auszusetzen. Streustrahlung ist bei einem minimalen Betrachtungsabstand von 13 cm und einer maximalen Betrachtungszeit von 10 s ungefährlich. Es besteht möglicherweise Brandgefahr, wenn der Strahl brennbare Materialien durchquert. Ausgangsleistung bis zu 500 mW.

 

Sicherheitsmaßnahme:
Bei der Installation des Gerätes oder bei Arbeiten im Laserbereich ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden (Laserschutzbrille, ggf. Schutzhandschuhe). Der Laserbereich muss außerdem durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet sein. Lasergeräte müssen gegen unbefugte Benutzung gesichert werden, z.B. mit einem Schlüsselschalter oder einem ähnlichen Mechanismus. Ein deutlich sichtbarer optischer Hinweis, z.B. „Laser an“ sollte verwendet werden, um anzuzeigen, dass der Laser in Betrieb ist. Der Laserstrahl sollte zudem auf den notwendigen Arbeitsbereich begrenzt werden. In diesem Bereich sollten keine reflektierenden Oberflächen vorhanden sein. Vor dem ersten Einsatz des Lasers muss ein Laserschutzbeauftragter benannt und eine Meldung an die zuständige Berufsorganisation und die zuständigen Arbeitsschutzbehörden gesendet werden. Laserschutzschulungen werden von Berufsverbänden und Zertifizierungsstellen angeboten.

Laserklasse 3B sicherheits Sticker
Laserklasse 4 sicherheits sticker

LASERKLASSE 4

Gefährliche direkte Sicht, gefährliche Hautexposition, gefährliche diffuse Reflexion und erhebliches Brandrisiko selbst bei diffuser Reflexion.
Laser zum Gravieren und Schneiden verschiedener Materialien.

Sicherheitsmaßnahme:
Es ist kein direkter oder indirekter Kontakt des Balkens zulässig.

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